Landeshauptstadt unterliegt im Streit mit Hotelier

Sachverhalt

Die Landeshauptstadt Dresden hat zum 01.01.2014 eine neue Kurtaxsatzung in Kraft gesetzt. Danach wären pro Übernachtung und Person € 1,30 an die Stadt abzuführen. Ein Hotelier hat dagegen geklagt und Recht bekommen.

Kur- und Erholungsort

Das Sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat mit Urt. v. 09.10.2014, (Az 5 C 1/14) entschieden, dass Dresden keine den Kur- und Erholungsorten vergleichbare Fremdenverkehrsgemeinde im Sinne des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes (SächsKAG) sei, und deshalb nach der Rechtslage im Freistaat Sachsen keine Kurtaxe erheben dürfe.

Revision

Das Urteil ist allerdings nicht rechtskräftig. Mit einer Revisionsentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ist zu rechnen.

Stand: 27. März 2015